Bewerbungen einreichen
Hinweise außerhalb des Anwendungsbereichs des Hinweisgeberschutzgesetzes
SPEDICA ermutigt alle Mitarbeitenden und Geschäftspartner, Hinweise zu den Aktivitäten von SPEDICA über das „Hinweisprotokoll“ zu geben.
SPEDICA sorgt über den Beauftragten für Compliance und Hinweise für deren Identifikation (einschließlich allfälliger Risiken für SPEDICA), die Bewertung und Berichterstattung über die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Untersuchung.
Für Meldungen mutmaßlicher Verstöße in unserer Organisation verwenden Sie bitte unseren internen whisteblowing-Meldekanal.